Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von der Firma Handwerker Service Duisburg (HSD)
für den Bereich Energieberatung
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Handwerker Service Duisburg, Bereich Energieberatung Duisburg, vertreten durch Claudia Flür und dem Auftraggeber.
2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftaggebers werden von der Energieberatung Duisburg nicht anerkannt, es sei denn, das die Energieberatung Duisburg ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB der Firma gelten auch dann, wenn die Energieberatung Duisburg in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltslos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energieberatung, insbesondere energetische Ist-Analysen, Sanierungsfahrpläne, Beratung zu Fördermitteln, Begleitung energetischer Sanierungsmaßnahmen sowie Ausstellung von Energieausweisen. Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
2. Die Energieberatung Duisburg führt ihre Dienstleistungen mit größter Sorgfalt unter Beachtung der allgemeinen Qualitätsstandards und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse ihrer Auftraggeber durch. Gegenstand des Vertrages ist die in der jeweiligen Bestellung vereinbarte Dienstleistung und deren konkrete Leistungsspezifikation. Die Energieberatung Duisburg erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen in eigener Verantwortung durch fachlich und methodisch qualifizierte, angestellte oder freie Mitarbeiter.
3. Enthält die Leistungsspezifikation der Dienstleistung Lücken, Fehler, Auslegungsspielräume, Unklarheiten, oder fehlen Detaillierungen, ist die Energieberatung Duisburg dazu berechtigt, die Dienstleistung nach eigenem Ermessen zu erfüllen.
Bei Beratungsverträgen mit Fördermittelanteil gilt der Vertrag vorbehaltlich der Förderzusage des Fördermittelgebers. Bei Beraterverträgen mit nachträglich möglicher Förderung gelten die Verträge unabhängig von der nachträglich gewährten Förderung.
§ 3 Vertragsänderungen
1. Jede Partei kann während der Vertragslaufzeit bei der anderen Partei in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung darauf hin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen sie durchführbar ist (z. B. Auswirkungen auf Termine und/oder Vergütung), und dem Antragsteller schriftlich eine Zustimmung oder Ablehnung mitteilen bzw. ein Änderungsangebot unterbreiten und dieses gegebenenfalls begründen.
2. Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 4 Vertragsschluss
1. Das Angebot ist freibleibend.
2.Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.
3. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot der Energieberaterin schriftlich annimmt oder wenn die Energieberaterin eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet.
4. Ein Vertragsschluss kann auch durch beiderseitige Unterzeichnung eines Projektvertrages erfolgen.
§ 5 Schriftform
Sämtliche vertragliche Vereinbarungen und Erklärungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 6 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkung und Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Daten, Pläne und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
3. Bei verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich dies auf die Leistungserbringung auswirken.
Eventuell entstehender Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
4. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Energieberatung schriftlich zugesagt worden sind.
5. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von der Energieberatung Duisburg ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten um fassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten von der Energieberatung Duisburg ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungs pflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Energieberatung Duisburg die Verzögerung zu vertreten hat.
6. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Energieberatung Duisburg zu leiten;
7. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Energieberaterin.
8. Kommt die Energieberatung Duisburg mit ihrer Lesitungspflicht in Verzug, kann der Auftaggeber entsprechend der gesetzlichen Regelungen vom Vertag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem dem in § 11 geregelten Umfang ausgeschlossen.
§ 7 Preise und Preiserhöhungen
Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Mehwertsteuer hinzugerechnet wird.
Falls auf der Webseite oder auf einer Preisliste der Energieberatung Duisburg Preise angezeigt werden, sind die Nettopreise als auch die Buttopreise (in Klammern, inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer) aufgezeigt.
Im Falle einer Änderung des Mehwertsteuersatzes bleiben die Nettopreise verbindlich, jedoch muss die anfallende Differenz der zusätzlichen Mehrwertsteuer vom Auftraggeber auch mit ausgeglichen werden.
Grundlage fürdie Berechnung der Leistungen der Energieberatung Duisburg ist die zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses jeweils gültige Preise, sofern nicht anderes vereinbart ist.
Es gelten die im Angebot genannten Preise, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisänderungen sind zulässig, wenn sich die dem Angebot zugrunde liegenden Kostenstrukturen wesentlich ändern. Die Energieberaterin wird den Auftraggeber hierüber rechtzeitig informieren.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von der Energieberatung Duisburg sind sofort fällig, jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto von der Energieberatung Duisburg geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Energieberatung Duisburg berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zuzüglich dem jeweils gültigen Diskontsatz an.
§ 9 Leistungsererschwernis und Unmöglichkeit
1. Die Energieberatung Duisburg wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in § 11 geregelten Umfang ausgeschlossen.
2. Sollte die Energieberatung Duisburg die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von der Energieberatung Duisburg zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von der Energiebberatung Duisburg. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die Energieberatung Duisburg berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 85,00 EURO zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von der Energieberatung Duisburg bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalte und Nutzungsrechte
1. Die von der Energieberatung Duisburg gelieferte Leistung bleibt Eigentum von der Energieberatung Duisburg bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.
§ 11 Haftung
1. Die Energieberatung Duisburg schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflicht Verletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien be treffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
2. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadens ersatzanspruch beschränkt auf das zweifache des Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung; die Haftsumme ist auf maximal EURO 250.000,00 begrenzt. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gem. diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von der Energieberatung Duisburg.
3. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für diese Verletzung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ist dieser höher als die von der Energieberatung Duisburg als Auftragnehmer im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung als Höchstbetrag vereinbarte Versicherungssumme, so haftet die Energieberatung Duisburg auch in diesem Falle nur bis zur Höchstsumme ihrer Haftpflichtversicherung. In den übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet die Energieberatung Duisburg nur im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Der Auftraggeber stellt die Energieberatung Duisburg von den über diese Versicherungssumme hinausgehenden Ansprüchen frei. Jede Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein Mangel oder Schaden auf einer Anweisung oder einem besonderen Wunsch des Auftraggebers im Rahmen der ihm zustehenden Oberleitung beruht.
5. Im Übrigen werden Schadenersatzansprüche gegen die Energieberatung Duisburg, gleich aus welchem Grund, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, dies betrifft insbesondere auch mittelbare und Folgeschäden, z. B. Betriebsunterbrechungen, entgangener Gewinn oder Produktionsausfall.
6. Für Energieberatung und Energieaudit gilt: Die Energiedaten werden von der Energieberatung Duisburg aus den Angaben des Auftraggebers ermittelt. Dazu kommen Abschätzungen nach Erfahrungswerten nach bestem Wissen und Gewissen der Energieberatung Duisburg. Eine Garantie für deren Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um Planungsleistungen im Sinne der HOAI. Kalkulationen sind lediglich Überschlagskalkulationen mit einer begrenzten Genauigkeit. Die Energieberatung Duisburg haftet nicht für Abweichungen zwischen berechneten Bedarfswerten und tatsächlich eintretenden Verbrauchswerten. Die Energieberatung Duisburg haftet nicht für die Einhaltung der Förderzusage eines Fördermittelgebers.
7. Feuchte- und Schimmelschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen!
8. Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert , kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von der Energieberatung Duisburg nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, höchstens 1000€, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
9. Schadensersatz- und Aufwandersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa
bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Energieberatung Duisburg oder vorsätzlich oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Energieberatung Duisburg beruhen;
– bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Energieberatung Duisburg oder
– einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertraters oder Erfüllungsgehilfen von der Energieberatung Duisbueg beruhen
– bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) der Energieberatung Duisburg oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden;
– wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller/PRogrammierer der entsprechenden Sorfware zu richten.
10. Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Energieberatung Duisburg bei vom Förderinstitut verweigerte oder abgelehnte Kredit-, Förder- und Zuschussgelder ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei “erfolgreicher Berechnung” und Einhaltung der vom Förderinstitut geforderten Grenzwerte. Die Haftungs- und Schadensersatzanspruch gegen die Energieberatung Duisburg bei Ausfall(auch vor, während oder nach der Bauphase) vom Förderinstitut bereits zugesagte Fördermittel, gleich welchen Grunds, ist ausgeschlossen. Bei Ausfall (auch vor, während oder nach der Bauphase) vom Förderinstitut bereits zugesagte Fördermittel, durch verschulden der Energieberatung Duisburg, haftet die Energieberatung Duisburg ausschließlich in Honorarhöheder Auftags, aber maximal in der Höhe von bis zu 1000€.
11. Kann die Enegieberatung Duisburg einen Kundenwunsch bzw. Kundenauftrag nicht erbringen, wodurch Kredit-, Förder- und Zuschussgelder durch ein Förderinstitut für den Auftaggeber/Kunden ausbleiben, haftet die Firma Energieberatung Duisburg nur in der Höhe des vereinbarten Honorar, aber maximal in einer Höhe von 1000€.
12. Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Energieberatung Duisburg verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungspflicht beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unbeabsichtigeter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
13. Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägignen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen. Die Energieberaterin und ihre Erfüllungsgehilfen verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung.
§ 13 Gewährleistung
1. Für Werkleistungen gewährleistet die Energieberatung Duisburg, dass das Werk der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Sollte dies durch einen Mangel nicht der Fall sein, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf eine Nachbesserung zu. Eine Minderung oder ein Rücktritt kann der Auftraggeber erst verlangen, wenn er erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung von mindestens drei Wochen gesetzt hat oder ein Versuch der Energieberatung Duisburg zur Nachbesserung oder Ersatzleistung mindestens dreimal fehlgeschlagen ist. Im Fall des Rücktritts muss der Auftraggeber die genannte Fristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung verbinden. Weitere Schadensersatzansprüche können nur in den Grenzen des § 11 (Haftung) dieser AGB geltend gemacht werden. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt.
2. Die Rechte des Auftraggebers an eine Gewährleistung verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Übergabe. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt keine Erleichterung der Verjährung.
3. Die Mängelansprüche entfallen, wenn eine Leistung durch den Auftraggeber oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert oder in Verbindung mit Drittprodukten benutzt wird, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.
4. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung oder Reparatur dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Eine Gewähr für das Erreichen bestimmter Energieeinsparziele wird nicht übernommen.
§ 14 Rücktritt und Kündigung
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, sofern gesetzliche oder vertragliche Gründe dies rechtfertigen. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund durch den Auftraggeber ist die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten, sowie eine angemessene Entschädigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen.
§ 15 Widerruf und Widerrufsrecht
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert im Rahmen des Vertragsschlusses.
§ 16 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Gerichtsstand Duisburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von der Energieberatung Duisburg, Duisburg. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
4. Die Energieberatung Duisburg ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt der Energieberatung Duisburg hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
5. Die Parteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten der jeweils anderen Partei mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
6. Die Energieberatung Duisburg verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Beratungsleistung bekannt werden, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, vertraulich zu behandeln und nicht außerhalb dieses Vertrages für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
7. Für geförderte Beratungen gilt: Sollte ein Fördermittelgeber zwecks Qualitätsüberprüfung Daten anfordern, so wird die Energieberatung Duisburg die Erlaubnis erteilt, diese weiterzugeben. Der Auftraggeber wird darüber unterrichtet.
§ 17 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Klausel eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Sollte die Energieberatung Duisburg in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die Energieberatung Duisburg für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die Energieberatung Duisburg aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies un verzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, wird die Energieberatung Duisburg dies dem Auftraggeber mitteilen.
2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der Energieberatung Duisburg und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
3. Die Energieberatung Duisburg ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Duisburg. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls Duisburg.
6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.
Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle zukünftigen Verträge mit der Energieberaterin. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Stand: 07.12.2025
