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Energieberatung Duisburg

ENERGIEAUSWEIS

In Deutschland hängt es davon ab, um welche Art von Gebäude es sich handelt und in welcher Situation man sich befindet (z. B. Verkauf, Vermietung, Neubau, Sanierung). Hier die Unterschiede und wann welcher Energieausweis erforderlich ist:

Energieverbrauchsausweis

Was ist das?

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger und einfacher zu bekommen.

Wann erlaubt?

Für bestehende Wohngebäude, die mehr als 5 Wohneinheiten haben.
Für Wohngebäude mit 1–4 Wohneinheiten, wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder das Gebäude mindestens dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.
Nur wenn keine umfassende Sanierungspflicht besteht.
Energiebedarfsausweis

Was ist das?

Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Heizung, Dämmung etc.), unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

Wann erforderlich?

Für Neubauten.
Wenn keine Verbrauchsdaten vorliegen (z. B. bei Leerstand).
Bei älteren Gebäuden mit 1–4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die nicht nach der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden.
Wenn die energetische Qualität nicht nachgewiesen werden kann.

Beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung:

Sie müssen einen Energieausweis vorlegen – ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis hängt von den genannten Kriterien ab.

Zusammenfassung als Faustregel:
Neubau oder unsaniertes Altgebäude vor 1977 (1–4 Wohneinheiten): Bedarfsausweis
Modernisiertes oder größeres Bestandsgebäude (ab 5 Wohneinheiten): Verbrauchsausweis möglich